Dienstvereinbarungen
Als verbindliche Vereinbarungen schaffen Dienstvereinbarungen unmittelbar geltendes Recht, das wir möglichst passgenau auf unsere Universität zuschneiden wollen.
Hier finden Sie die an der TU Clausthal aktuell gültigen Dienstvereinbarungen, die zwischen der Dienststelle und dem Personalrat abgeschlossen wurden:
- Dienstvereinbarung zur Alternierenden Telearbeit und zum Mobilen Arbeiten
- Dienstvereinbarung Arbeitszeit ab 01.04.2022
- Dienstvereinbarung Arbeitszeitkonten
- Dienstvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Dienstvereinbarung zum Einsatz lokaler Bibliothekssysteme
- Dienstvereinbarung Interner Arbeitsmarkt
- Dienstvereinbarung Jahresgespräche (gütlig ab 01.01.2023)
- Dienstvereinbarung Mitarbeitergespräche (gültig bis 31.12.2022) wird abgelöst durch: Dienstvereinbarung Jahresgespräche
- Dienstvereinbarung Personalentwicklung und Fortbildung
- Dienstvereinbarung Rufbereitschaft
- Dienstvereinbarung elektronisches Schließ- und Zugangskontrollsystem
- Dienstvereinbarung über betriebliche Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe
- Dienstvereinbarung Videoüberwachung
- Dienstvereinbarung Voice-over-IP
- Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Beschwerdeverfahrens nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie zum Schutz der Beschäftigten gegen Diskriminierung, Mobbing und sexuelle und rassistische Belästigung
- Dienstvereinbarung zur digitalen Kontaktpersonen-Nachverfolgung an der Technischen Universität Clausthal
Bei Fragen und Anregungen oder Ergänzungen zum Inhalt dieser Seite wenden Sie sich gerne an das Team der Stabsstelle Organisationentwicklung.