Anrechnung der Arbeitszeit für Bewegungsangebote im Rahmen des BGM

Im Rahmen einer sechsmonatigen Testphase können ab dem 01. Februar 2025 ausgewählte Bewegungsangebote des Hochschulsports zur Förderung der Gesundheit als Arbeitszeit angerechnet werden.

Wir hoffen, dass die Angebote Ihnen sowohl Freude bereiten als auch Ihrer Gesundheit zugutekommen und freuen uns auf Ihr Feedback

Eine Übersicht der anrechenbaren Fitness- und Gesundheitssportangebote des Hochschulsports finden Sie hier:

Kurstag

Kurszeit

Kurs

Kursort

Montag

11:00 - 11:15 Uhr

Bewegte Pause

Hauptgebäude

(Treffpunkt: Treppenhaus Eingang Marktkirche)

Montag

11:30 - 11:45 Uhr

Bewegte Pause

Uni Bibliothek

Montag

12:15 - 13:00 Uhr

Rücken Fit

TU Gym

Montag           

17:00 - 18:00 Uhr             

Step Aerobic

TU Gym

Dienstag

12:00 - 12:15 Uhr

Bewegte Pause Online

Online, Link: siehe hier

Dienstag           

18:00 - 19:00 Uhr

Zumba

TU SpH

Mittwoch

07:30 - 08:15 Uhr

Fitnesstraining für Frauen

Fitnesstreff

Mittwoch

11:45 - 12:00 Uhr

Bewegte Pause

IMW Raum 202

Mittwoch        

12:15 - 13:15 Uhr

Yin-Yoga

TU Gym

Donnerstag

07:30 - 08:30 Uhr

Yoga - Achtsamkeit und Entspannung  

TU Gym

Donnerstag

12:00 - 12:15 Uhr

Bewegte Pause Online

Online, Link: siehe hier

Donnerstag

17:30 - 18:30 Uhr

Indoor Cycling / Spinning

TU Gym

Donnerstag     

18:30 - 20:00 Uhr    

Body Coordination

TU Gym

Freitag

19:00 - 21:00 Uhr    

Body Workout und Stretching                                 

TU SpH

individuellindividuellIndividuelles Training im FitnesstreffFitnesstreff
  nach vorheriger Trainingsplanerstellung 
  ist jederzeit möglich. 

 

Voraussetzungen:

Anmeldung:

  • Vorgesetzte informieren: Bitte stimmen Sie Ihre Teilnahme im Vorfeld mit Ihrer:m Vorgesetzten ab.
  • Dienstliche Termine und Veranstaltungen haben stets Vorrang.
  • Für die Nutzung der Angebote während der Arbeitszeit ist eine Anmeldung über die Website des Hochschulsports erforderlich.
    • Vorgehen: Loggen Sie sich zunächst mit Ihrem RZ-Kennung beim Hochschulsport ein. Klicken Sie anschließend auf die Kachel “+Hinzufügen”. Nun können Sie auf die Kachel “BGM-Kurse” klicken und sich für einen Kurs anmelden 

Arbeitszeit:

  • Für die Teilnahme wird eine Stunde pro Monat als Arbeitszeit angerechnet. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Anrechnung anteilig entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit. Die Anrechnung erfolgt über eine nachträgliche Stundengutschrift* über Novatime bzw. Ihrer Stundenzettel. 

    *Bitte vermerken Sie dies im Nachgang eigenständig auf Ihrem Stundenzettel oder durch einen Antrag “Kommen/Gehen” im Novatime.

  • Die Anrechnung für Gesundheitskurse in Präsenz erfolgt nur beim Arbeiten in Präsenz.
  • Das Sportangebot muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen. Dies ist gegeben, wenn es direkt vor, während oder im direkten Anschluss der Arbeitszeit wahrgenommen wird.
  • Die Arbeitszeit wird nicht angerechnet, wenn das Gesundheitsangebot nicht in Anspruch genommen wird. Die Arbeitszeit kann nicht auf den Folgemonat übertragen oder aufsummiert werden.
  • Pausenzeiten bleiben hiervon unberührt.

Sonstiges:

  • Die Teilnahme – ob während oder außerhalb der Arbeitszeit – ist freiwillig.
  • Die Wahrnehmung von Gesundheitsangeboten im Rahmen der Arbeitszeit wird nur für jene Angebote angerechnet, die in der obigen Tabelle aufgelistet sind. Andere gesundheitsförderliche Maßnahmen sind außerhalb der Arbeitszeit zu nutzen.
  • Andere Maßnahmen (z.B. Teilnahme am Gesundheitstag, Fort- und Weiterbildungen) fallen nicht unter diese Regelung und können nach Absprache mit der:dem Vorgesetzten zusätzlich wahrgenommen werden.
  • Die Testphase dauert sechs Monate (bis zum 31.07.2025)