Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ihre Gesundheit ist uns wichtig!

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) umfasst bei Bedarf Maßnahmen der Prävention, der Gesundheitsförderung und der Rehabilitation. Unser Ziel ist die langfristige Erhaltung der Gesundheit unserer Beschäftigten über die gesamte Dauer des Berufslebens.

  • Allen Beschäftigten, die länger als insgesamt sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig sind, bietet die TU Clausthal ein BEM an.

    Das BEM kann im Einzelfall auch Beschäftigten angeboten werden, welche noch keine 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Die Entscheidung darüber, trifft das BEM-Eingliederungsteam im gemeinsamen Dialog.

    Die Teilnahme am BEM-Verfahren ist freiwillig und streng vertraulich!

  • Ziel ist es, einen evtuellen Zusammenhang zwischen Arbeitsumgebung und Erkrankung aufzudecken und ein gesunderhaltendes Arbeiten zu ermöglichen.

  • Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    Haben Sie in den letzen 12 Kalendermonaten wiederholt oder ununterbrochen mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt gefehlt, wird das BEM-Verfahren eingeleitet und die:der BEM-Koordinator:in wird einen ersten Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

    Das BEM kann im Einzelfall und mit Zustimmung des Beschäftigten auch angeboten werden, wenn noch keine 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit vorliegen.

    Erstkontakt

    Sie erhalten ein Schreiben unserer:s BEM-Koordinators:in, in dem Sie über das BEM informiert werden. Dabei erfahren Sie auch, welche Ziele damit verbunden sind, wer im Verfahren beteiligt werden soll oder kann und wie wichtig Ihre Mitwirkung ist.

    Sollten Sie nicht bereit sein, am BEM teilzunehmen, endet an dieser Stelle das BEM-Verfahren. Andernfalls wird ein Termin für ein Informationsgespräch vereinbart.

    Ablauf des BEM-Informationsgesprächs

    In einem ersten Informationsgespräch mit einem Mitglied des Eingliederungsteams und ggf. einer Vertrauensperson Ihrer Wahl werden Ihnen die Möglichkeiten des BEM erläutert, ggf. Ängste genommen und Fragen beantwortet sowie das weitere Vorgehen besprochen. Als Vertrauensperson kann beispielsweise ein Personalratsmitglied, eine Kollegin oder ein Kollege, der eigene Arzt / die eigene Ärtzin oder auch der Ehepartner o.a. hinzugezogen werden.

    Mit Ihrer Zustimmung kann dieses Gespräch bereits während der Arbeitsunfähigkeit stattfinden, oder auf Wunsch auch erst nach Wiederaufnahme der Arbeit. Die Teilnahme am Informationsgespräch ist freiwillig. Auch nach dem Informationsgespräch haben Sie zu jeder Zeit die Möglichkeit, das BEM abzubrechen.

    BEM-Fallbesprechung(en)

    In einem oder mehrerer weiterer Gespräche mit dem Eingliederungsteam und ggf. weiterer Akteure (z.B. Betriebsärztin:arzt) werden weitere Schritte verabredet und mögliche Maßnahmen einschließlich einer ggf. notwendigen Finanzierung erörtert sowie mit Zustimmung der Beteiligten geplant und umgesetzt.

    Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen

    Die festgelegten Maßnahmen werden von den entsprechenden Einrichtungen oder Beteiligten umgesetzt. Die:der BEM-Koordinator:in bespricht und kontrolliert die Umsetzung der Maßnahmen.

     

    Link auf das Ablaufdiagramm.

  • Die Gesprächsinhalte und persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt.

    Es dürfen keine Krankheitsdiagnosen oder Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung der Arbeitsunfähigkeit erhoben werden.

    Die:der Beschäftigte bestimmt, wem welche Angaben zum Gesundheitszustand oder persönlichen Lebensumständen offenbart werden. Sie sind nicht verpflichtet, die Diagnose der Erkrankung mitzuteilen. Das BEM-Verfahren kann aber in den meisten Fällen nur dann sinnvoll durchgeführt werden, wenn die aus der Erkrankung ergebenden Einschränkungen am Arbeitsplatz bekannt sind.

    Das Eingliederungsteam unterliegt der Schweigepflicht. Verstöße stellen Verletzungen der arbeitsvertraglichen bzw. dienstrechtlichen Verpflichtungen dar.

    Die Dokumentation des Verfahrens erfolgt bei der:dem BEM-Koordinator:in. Die:der Beschäftigte hat jederzeit das Recht, Einsicht in die Dokumentation zu nehmen. Soweit gesundheitsbezogene Daten aufgenommen werden, verbleiben diese ausschließlich bei den Betriebsärzten.

     

BEM-Koordinatorin

Carmen Bormann
Telefon: +49 5323 72-33 01
Mail: carmen.bormann@tu-clausthal.de

Adresse
Hauptgebäude
Gebäude A1, Raum 260
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Clausthal-Zellerfeld
Germany

Eingliederungsteam

Eingliederungsteam

zum Eingliederungsteam gehören:

  • BEM-Koordinator:in
  • ein Mitglied des Personalrats
  • die Vertrauensperson für Schwerbehinderte
  • Betriebsärztin oder Betriebsarzt

Weiterführende Informationen und Links

Weiterleitung zur BEM-Website der Deutschen Rentenversicherung

Weiterleitung zum Integrationsfachdienst zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben von behinderten, schwerbehinderten, gleichgestellten oder gesundheitlich eingeschränkten und von Behinderung bedrohten Menschen